Gemäß der Statistik „Alkoholunfälle mit Personenschaden 2001-2011“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. in Bonn (Quelle: DVR.de) sind allein im Jahr 2011 15.898 Unfälle auf Alkoholfahrten zurückzuführen. Auch wenn die alkoholverursachten Unfälle seit 2000 um ca. 42% sanken, sind 400 Tote und 5.515 Schwerverletzte in 2011 ein zu hoher Preis, um Milde für alkoholisierte Autofahrer walten zu lassen.
Aber trinkt nicht nicht jeder von uns mal ab und zu gerne ein Glas Bier oder stößt höflich auf einen Geburtstag mit Sekt an, obwohl man etwas später in sein Auto steigt und nachhause fährt? Ein „Nein danke. Ich muss noch Auto fahren!“, wird immer noch gerne belächelt, als unhöflich oder als elegante Ausrede für einen trockenen Trinker gewertet. Zudem kann ich absolut nicht abschätzen, wann ich die gesetzlich geduldete Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut erreicht oder sogar überschritten habe.
Da ich mit dieser Unfähigkeit offensichtlich nicht alleine stehe, hat nach Finnland, Schweden und Belgien auch Holland die Alkoholsünder ab Mai 2011 einer strengen Kontrolle unterworfen: dem Alkoholschloss „Alcolock“. Dies ist ein Messgerät, das den Alkoholgehalt im Atem misst, verknüpft mit einer Wegfahrsperre. Die Alkoholsperre wird Pflicht für alkoholisierte Autofahrer mit mehr als 1,3 Promille, was je nach individueller Verfassung ungefähr 1,5 Liter bis 2,5 Liter Bier entsprechen. Wer sein Auto mit einer zu hohen Promillezahl im Blut durch den Straßenverkehr steuert und dabei erwischt wird, darf zwischen zwei Alternativen wählen, die ihn dann zwangsweise von weiteren Trunkenheitsfahrten abhalten sollen: Abgabe des Führerscheins für fünf Jahre oder die Montage eines Alkoholschloss.
Sofern von der Alternative des Alkoholschlosses Gebrauch gemacht wird, darf der Alkoholsünder erst nach frühestens zwei Jahren des nüchternen Fahrens sein Auto wieder ohne dieses Atemmessgerät steuern. Obendrauf kommt dann allerdings noch eine empfindliche Geldbuße unter Anrechnung des Preises des Alkoholschlosses oder sogar die Haftstrafe hinzu. Die Miete des Alcoslots in Höhe von ungefähr 100,00 EUR / Monat sowie die damit zwangsweise verbundene zweijährige Gruppentherapie für etwa 1.000,00 EUR muss vom Verkehrssünder bezahlt werden können. Der Kaufpreis dieses Schlosses variiert je nach Ausführung zwischen 1.000,00 EUR und 2.000,00 EUR.
Die Funktionsweise des getesteten Alkoholschlosses ist einfach: Der Motor springt nur an, wenn der Fahrer in den Alkoholsensor des Gerätes gepustet hat und sein Atem weniger als 0,2 Promille aufweist. Während des Autofahrens wird der Fahrer dreimal pro Stunde zum erneuten Pusten aufgefordert. Kommt der Fahrer dieser Aufforderung nicht innerhalb von 15 Minuten nach oder versucht mit einem höheren Promillegehalt das Auto zu starten, wird dies an die niederländische Führerscheinbehörde gemeldet. Der bestrafte Alkoholsünder darf zudem mit keinem anderen Auto mehr fahren, was auch in dem Führerschein vermerkt und kontrolliert wird. Das Hereinblasen in den Alcoslot während der Fahrt wird teilweise jedoch als ablenkend und unfallbegünstigend empfunden.
Täuschungsversuche, die das Führen eines Leihwagens oder das Pusten durch eine andere nüchterne Person umfasst, sind durch die Kontrollen während der Fahrt erheblich erschwert, aber nicht unmöglich. Der Alkoholsensor lässt sich auch durch andere Maßnahmen nicht so leicht überlisten: der eingepustete Atem muss frisch ausgeatmet, menschlich, warm und feucht sein. Ein Atem, der beispielsweise aus eine Sauerstoff-Flasche oder einem Luftballon kommt, wird diese Wegfahrsperre nicht akzeptieren.
Dieses Alkoholschloss-System soll die Gefahr eines Rückfalls des Verurteilten mindern, was Erfahrungen in anderen Ländern bereits bestätigten. Der ehemalige Alkoholsünder lernt, dass ein Fahren nur im nüchtern Zustand gestattet ist. Hinzu kommt die zweijährige Gruppentherapie, in der er den gefahrlosen Umgang mit Alkohol trainieren kann. Zudem kann es beruflich sehr wichtig oder sogar grundlegend für den ertappten Alkoholsünder sein, den Führerschein nicht für fünf Jahre zu verlieren. Durch die Möglichkeit, ein mit dem Alkoholschloss ausgestatteten Wagen zu benutzen, wird das Risiko des Fahrens ohne Führerschein vermindert. Das grundlegende Ziel dieser Zwangsmaßnahme ist die drastische Reduzierung der Anzahl der Unfallopfer im Straßenverkehr durch Alkoholfahrer.
Auch in Deutschland dachte die Regierung über die Einführung solcher Alkoholschlösser nach. Bei Einbau dieser Kontrolle könnten die Punkte in Flensburg dann schneller abgebaut werden. Bis heute ist der Einbau von Alkoholfahrsperren in Deutschland freiwillig und seine zwangsweise Einführung nicht zuletzt wegen der hohen Installationskosten nicht geplant.