Das Leistungsschutzrecht 2013: einfach und kurz

Anfang 2013 wurde ein gesetzliches Schutzrecht für Texte von Presseverlagen im Internet beschlossen. Dies betrifft uns alle auf die eine oder andere Weise.

Was ist ein Leistungsschutzrecht und wie unterscheidet es sich vom Urheberrecht

Das bisher bekannte Urheberrecht gemäß dem Urheberrechtsgesetz schützt künstlerisch geschaffene, also persönlich hergestellte kreative Werke, wie Texte von Autoren, Gemälde von Malern oder Lieder von Komponisten. So dürfen diese Lieder oder Texte dann nicht oder nur unter Bezahlung einer gewissen Lizenz, beispielsweise an die GEMA, öffentlich gespielt oder verwendet werden.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht soll sich dieser Schutz auch auf die Interpretationen, Herstellung sowie Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Leistungen ausweiten. Darunter fallen unter anderem die öffentliche Darstellung von interpretierten Texten oder Musikstücken, die Leistungen der Tonträger- oder Filmhersteller sowie die online veröffentlichten Pressetexte von Verlagen. Diese Leistungen unterliegen nach dem neuen Leistungsschutzrecht nun ebenfalls dem Urheberschutz. Dies wurde jetzt im Urheberrechtsgesetz verankert.

Wie es zum neuen Leistungsschutz für Verlagstexte kam

Die hohen Werbeeinnahmen von Google-News boten den Anlass für die Forderung der Presseverlage an einer Einnahmebeteiligung.
Die Seite Google-News ist ein Dienst, der die aktuellen Nachrichten der Online-Presseverlage mit den entsprechenden Überschriften, einem Bild und den ersten ein bis zwei Sätzen des Zeitungsartikels auflistet. Google-News verdient viel Geld durch die Werbung.

Da Google-News letztlich die von den Presseverlagen erstellten Artikel nur übersichtlich, gesammelt und sortiert darstellt, wehren sich die Verlage dagegen, dass Google mit deren journalistischen Leistungen so hohe Gewinne erzielt. Sie fordern eine gesetzlich gestützte Einnahmebeteiligung, die ihnen den Schutz ihrer verlegerischen Leistungen garantiert: das neue Leistungsschutzrecht für Verlage.

Die Webseite Google-News war somit der Auslöser für das neue Leistungsschutzrecht, daher wird dieses Gesetz auch oft „Lex-Google“ genannt. Es betrifft jedoch ebenso andere Webdienstleister, wie News sammelnde und News katalogisierende Webseiten sowie Suchmaschinen, die Verlagsartikel verwenden.

Was beinhaltet das neue Leistungsschutzrecht

Das neue Leistungsschutzrecht, das in § 87f UrhG (Urheberrechtsgesetz) verankert ist, sichert das Recht der Presseverlage, das Verbreiten ihrer Artikel oder auch kleiner Ausschnitte von ihnen im Internet zu verbieten oder gegen eine Art Lizenzgebühr zu erlauben.

Dieses neue Leistungsschutzrecht gilt explizit nur für Presseverlage. Somit sind etwa Kunstverlage, Musikverlage oder Krimiverlage in diesem speziellen Gesetz nicht erfasst.

Das Gesetz dazu ist in einigen Teilen sehr unklar formuliert. So ist auch weiterhin das unentgeltlich und nicht genehmigungspflichtige Veröffentlichen von einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten aus den Presseartikeln zulässig. Leider fehlt die eindeutige Definition, was unter „einzelnen Wörtern“ und „kleinsten Textausschnitten“ fällt und ab wann die Veröffentlichung durch das neue Leistungsschutzrecht geregelt ist.

Im Leistungsschutzrecht ist die öffentliche Zugänglichkeit von Presseartikeln zulässig, wenn sie entsprechend aufbereitet wurden. Auch hier wird es später Richtern und Rechtsanwälten überlassen sein, zu klären, was genau „entsprechend aufbereitet“ bedeutet und wo die Grenzen liegen.

Das Gesetz regelt nicht detailliert, was genau unter das Leistungsschutzrecht fällt. Somit ist nicht klar und eindeutig festgelegt, welche und wie viel der Inhalte von wem im Internet übernommen werden dürfen. Dies führt weiterhin zu Rechtsunsicherheiten und in einigen Fällen dann auch zur Inanspruchnahme von Gerichten zur Klärung der jeweiligen Rechtssituation.

Wen betrifft das neue Leistungsschutzrecht

In erster Linie betrifft es Google-News und auch andere ähnliche Suchmaschinen, die Nachrichtentexte im Internet sammeln sowie teilweise anzeigen lassen.

Da das Gesetz unklar ist, tritt auch zunehmend mehr Unsicherheit bei anderen ähnlichen Internet-Dienstleistern oder auch Bloggern auf, die sich das Risiko einer kostenintensiven Klage nicht leisten können.

Grundsätzlich soll diese Regelung jedoch nicht für Blogger, andere Wirtschaftsunternehmen, Verbände, private Nutzer oder Rechtsanwälte gelten.

Zudem machen einige Verlage ausdrücklich nicht von diesem neuen Leistungsschutzrecht Gebrauch, wie heise online, SPIEGEL ONLINE oder Stiftung Warentest.

Dennoch betrifft es alle Internet-User. Neue News-Suchseiten oder neue Geschäftsideen im Internet sowie kreative Ideen hinsichtlich der Informationszuverfügungstellung werden durch dieses unklare Gesetz womöglich im Keim erstickt oder zumindest sehr erschwert.

Die Unsicherheit bleibt für alle: „Darf ich das jetzt eigentlich oder nicht?“

Heiße Diskussionen in Politik und Wirtschaft um dieses neue Leistungsschutzrecht

Es ist durchaus einzusehen, dass Verlage für ihre aufwändige und hoch qualifizierte Arbeit auch gewisse Schutzrechte erhalten wollen. Die Verlagsarbeit unterzieht sich seit einigen Jahren des Internets einem großen Wandel: Printmedien werden zunehmend durch digitale Medien ersetzt. Zeitungsartikel im Internet können viel leichter kopiert, verlinkt oder übernommen werden. Bei den herkömmlich gedruckten Zeitungen wäre die Gefahr des Ausschneiden und Einscannens eines Artikels zur webbasierten Weiterleitung eher unüblich gewesen. Dies schwächt jedoch die Presseverlage, da ihre Produkte, die hochwertigen, informativen und aktuellen Berichte, durch die Verbreitung im Netz an Wert verlieren. Die höchste Einnahmequelle von digitalen Medien im Netz, die Werbeeinnahmen, müssen sich die Presseverlage dann mit andern Anbietern und Newssammlern teilen. Ihr Ärger über das Entziehen der Einnahmen und das Nichtschätzen ihrer Leistungen ist durchaus verständlich und nachvollziehbar.

Allerdings betrifft dies auch alle anderen Verlage, die zunehmend auf webbasierte Veröffentlichungen übergeben müssen. Sie sind nicht geschützt mit dem neuen Leistungsschutzgesetz, was eine unfaire, einseitige Wertschätzung von Verlagstexten darstellt.

Das Hauptproblem dieses neuen Gesetzes ist die Unklarheit vieler Begriffe und Grenzen, sodass dieses Gesetz keine klare rechtliche Regelung, sondern Verunsicherung hervorruft.

Finanzielle Vorteile wird dieses Gesetz in jedem Falle vorübergehend den Rechtsanwälten und Gerichten bringen, die die vielen erwarteten Mahnfälle, die Grenzfälle und Klagen durch klare Urteile regeln müssen.

Nur große, wirtschaftlich stabile Unternehmen können sich solch einen Gerichtsweg finanziell erlauben, wogegen Kleinunternehmen und Freiberufler die Leidtragenden sind.

Ein Gesetz zum Schutz aller Verlagswerke wäre sicherlich wünschenswert, jedoch sollte dieses Gesetz Klarheit für alle und keine weiteren Unsicherheiten aufweisen.

Quellen / weitere Informationen

Anwalt.de – Neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Autor: Wolfgang Riegger
Rtl.de – Bundesrat gibt Weg für neues Leistungsschutzrecht frei
Heise.de – Bundestag beschließt neues Leistungsschutzrecht
Welt.de – Bundeskabinett beschließt neues Leistungsschutzrecht

Nagelpilz: vorbeugen, erkennen und heilen

krankmachender Pilz

Die Feinde eines Nagelpilzes sind Trockenheit, heißes Waschen, Desinfektionsmittel, Hygiene, Ausdauer, Disziplin und sämtliche Antipilz-Arzneimittel.

Was ist Nagelpilz

Nagelpilz ist keine schwere, aber eine zunehmend häufiger auftretende Infektionskrankheit. Er wird durch Sporen von Fadenpilzen verursacht, die sich an den Finger- oder Fußnägeln festsetzen. In selteneren Fällen können es auch Spross-, Hefe- oder Schimmelpilze sein. Eine Ansteckung mit diesen Pilzen bedeutet jedoch noch keinen Ausbruch der Erkrankung. Ob Nagelpilz entsteht, hängt vom Immunsystem und anderen begünstigenden Faktoren der jeweiligen Person ab. Die Nagelpilze greifen dann die Hornsubstanz, das Keratin, im Nagel an.

Wie entsteht Nagelpilz

Der Nagelpilz bildet Sporen, die der Verbreitung dienen. Sie sind sehr widerstandsfähig und können mehrere Wochen überleben.

Die Ansteckung mit den Sporen erfolgt durch Kontakt mit dem infizierten Menschen oder mit gemeinsam genutzten und nicht ausreichend gereinigten Gegenständen, wie Handtücher oder Türklinken. Eine Übertragung der Nagelpilzsporen kann nahezu überall stattfinden: in der Sauna, in Umkleidekabinen oder auch beim Anprobieren von Schuhen im Schuhgeschäft.

Bei gesunden Nägeln und unbeschädigter, trockener Haut wird der Nagelpilz jedoch trotz Ansteckung in der Regel nicht ausbrechen.

Der Nagelpilz liebt es feucht und warm und wächst besonders gut in Schuhen, die oft genau dieses Klima bieten. Daher tritt der Fußpilz häufiger an den Zehen- als an den Fingernägeln auf.

Normalerweise sind anfänglich nur ein oder zwei Zehen- oder Fingernägel vom Nagelpilz betroffen. Bei keiner oder einer nicht wirksamen Behandlung kann der Pilz jedoch auch weitere Nägel befallen.

Was sind die Symptome von Nagelpilz

Das offensichtlichste Symptom eines Nagelpilzes ist die Verfärbung der Nägel.

Zuerst verlieren die Nägel ihren Glanz. Dann entstehen weiße oder auch gelbliche Verfärbungen am Nagelrand oder im Nagel in Form von Streifen oder Flecken.

Im fortgeschrittenen Stadium können diese Verfärbungen ein dunkles Gelb oder auch Braun aufweisen. Weiterhin sind auch weitere Veränderungen des Nagels möglich, wie ein verdickter, brüchiger Nagel sowie die Abspaltung oder Zerbröckeln einzelner Nagelplatten beim Schneiden. Es ist ebenso nicht ungewöhnlich, dass sich das Nagelbett entzündet und es zu Juckreiz sowie Schwellungen kommt.

Sollte bis dahin nichts gegen den Nagelpilz unternommen worden sein, kann es im Extremfall zur Zerstörung des Nagelbettes, zur Lockerung oder dem Ausfall des Nagels und dem Übergreifen des Nagelpilzes auf andere Nägel kommen. Sehr häufig treten dann Schmerzen auf und das Laufen kann schnell zur Qual werden, zumal sich der Fußnagelpilz schneller als der Fingernagelpilz ausbreitet.

Allerdings gibt es einige Nagelkrankheiten, die ganz ähnliche Symptome wie ein Nagelpilz verursachen und daher nur vom Facharzt zu unterscheiden sind, wie die so genannten „Ekzemnägel“. Diese Erkrankungen erfordern jeweils eine andere Therapie als ein Nagelpilz.

Was begünstigt die Nagelpilzerkrankung

Es gibt verschiedene Faktoren, die nach der Ansteckung an den Nagelpilzsporen das Ausbrechen des Nagelpilzes verursachen. Dazu gehört ein schlechtes Immunsystem sowie Durchblutungsprobleme, die Einnahme bestimmter Medikamente, Verletzungen an den Zehen oder Fingern, wie auch seltener Schuhwechsel und synthetische Socken oder Schuhe und die Nähe zu Ansteckungs-Risikobereichen, wie die Gemeinschaftsdusche oder Sammelumkleideräume.

Dementsprechend umfasst die besonders für Nagelpilzansteckung gefährdete Risikogruppe:

  • Diabetiker,
  • Leute, die häufiger Turnschuhe oder Arbeitsschuhe tragen,
  • Senioren,
  • Personen mit leichteren Verletzungen oder Entzündungen im Finger- oder Fußbereich,
  • Patienten mit Krankheiten, die ihr Immunsystem schwächt, wie AIDS, Vitaminmangel, Antibiotikaeinnahmen, Krebs mit Chemotherapie,
  • stark übergewichtige Menschen.

Wie kann ich einer Nagelpilzansteckung vorbeugen

Die Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen ist grundlegend, um die eigene Ansteckung oder die von Kontaktpersonen zu vermeiden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Nägel so weit wie möglich herunterschneiden,
  • Nagelschere nach Gebrauch desinfizieren, Einwegfeilen nach Benutzung entsorgen,
  • Böden desinfizieren,
  • Hausschuhe und Badelatschen tragen und danach desinfizieren,
  • Schuhe sollten aus Leder und atmungsaktiv sein, häufig gewechselt werden und die Zehen nicht einengen sowie nach Gebrauch mit Antipilzpuder ausgesprüht werden,
  • Strümpfe aus Naturfasern täglich wechseln,
  • Reinigung von Gegenständen, die man häufig berührt, wie Tastaturen oder Treppengeländer,
  • Hände und Füße regelmäßig waschen, gut abtrocknen sowie desinfizieren, insbesondere die Zehenzwischenräume,
  • für bessere Durchblutung der Füße sorgen,
  • Socken, Handtücher, Badematten und Bettwäsche bei mindestens 60 Grad Celsius waschen,
  • zuhause nie barfuß laufen,
  • gute Ernährung und Lebensweise zur Stärkung des Immunsystems.

Wie sieht die ärztliche Behandlung von Nagelpilz aus

Es ist wichtig, bei einer Nagelveränderung einen Hausarzt, Dermatologen oder medizinischen Fußpfleger aufzusuchen, damit die Erkrankung schnell, wirkungsvoll und komplikationsarm behandelt werden kann.

Der Arzt stellt eine eindeutige Diagnose, ob und um welchen Nagelpilz es sich handelt. In Abhängigkeit von der Pilzart und des Schweregrades der Pilzerkrankung werden geeignete Therapiemaßnahmen und Medikamente verordnet.

Der Nagelpilz kann von der Nageloberfläche her lokal mit pilztötenden Präparaten, wie Nagellacke, Salben oder Tinkturen bekämpft werden. Auch eine Laserbehandlung, bei der die oberste Schicht des Nagels entfernt wird, ist möglich. Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht.

Bei hartnäckigem und ausgedehntem Befall der Nägel wird der Pilz mit Tabletten oder Kapseln von innen heraus angegriffen. Eine gesunde und funktionsfähige Leber des Patienten ist Voraussetzung für diese systemische Therapie.

Der betroffene Nagel wird heutzutage nicht mehr gezogen, da dies zu Verletzungen und zu einem veränderten Nagelwachsums führen kann.

Kann ich den Nagelpilz mit natürlichen Mitteln oder Präparaten aus der Apotheke bekämpfen?

Einfache Hausmittel, wie 5-25%-igen Essig, Lavendelöl oder Teebaumöl, auf den abgeschliffenen, befallenen Teil des Nagels zu tupfen, soll teilweise Behandlungserfolge in Anfangsstadien bringen. Allerdings setzt dies eine eindeutige Nagelpilzerkrankung voraus, die nur ein Arzt sicher diagnostizieren kann.

In der Apotheke sind beispielsweise Nagellacke gegen Pilz oder Nagelpilzsets, die aus Antipilz-Salben, Pflaster und Schaber bestehen, erhältlich.

Auch Internetapotheken bieten diese Produkte sowie Informationen und Beratung per E-Mail an.

Aussichten bei der Heilung von Nagelpilz

Die Behandlungsmöglichkeiten von Nagelpilz und die Wirksamkeiten der Therapien haben sich erheblich verbessert.

Allerdings benötigt der Patient viel Geduld, Durchhaltevermögen und Disziplin. Bis ein Nagel mit den Verfärbungen herausgewachsen ist, dauert es bei einem Fingernagel drei Monate und bei einem Fußnagel sechs Monate. Im Alter wachsen die Nägel noch langsamer nach. Eine ärztliche Diagnose sowie Behandlung, die konsequente Anwendung der Medikamente und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen sind wichtige Voraussetzungen für die wirkungsvolle Bekämpfung des Nagelpilzes.

Quellen / weitere Informationen

Nagelpilze.com
Autor: Monika Celik
Lifeline.de – Nagelpilz / Nagelmykose vorbeugen
Autor: Springer Medizin
Apotheken-umschau.de
Autor: Dr. Bettina Prinz
Nagelpilz-Hilfe.com
Lifeline.de – Themenspecials: Nagelpilz
Autor. Springer Medizin / Lifeline
Autor Claudia Bruhn

TASSO e.V. hilft bei der Suche nach entlaufenen Haustieren


Das Haustier ist weggelaufen oder wurde gestohlen. Nach Kennzeichnung und Registrierung bietet TASSO einen kostenlosen Such-Service mit hoher Erfolgsrate.

Wie viel tut man im Alltag für den geliebten Mitbewohner: Es werden Steuern gezahlt, das teure Lieblingsessen und Leckerchen gekauft, die hohe Tierarztrechnung dankbar bezahlt, bei jedem Wetter und Befinden Spaziergänge gemacht, zerbissene Schuhe wortlos ersetzt und erbrochene Haarbällchen liebevoll vom Teppich geputzt. Es wäre ein Albtraum für jeden Tierbesitzer, dass die Katze, der Hund oder das Pferd irgendwann gestohlen wird, wegläuft oder sich orientierungslos verirrt.

Völlig kostenlos kann man jedoch auch für solch einen Notfall die höchstmögliche Sicherheit anstreben. Eher zufällig oder durch seinen Tierarzt stößt man dann irgendwann auf die Tierschutzorganisation TASSO e.V. mit dem größten Haustierregister in Europa, bei der man sein Haustier für den Verlustfall unproblematisch und kostenlos registrieren kann.

Wie kann ich ein Tier kennzeichnen

Die Kennzeichnung des Tieres erfolgt entweder mit einer Tätowierung oder dem Chippen. Während die Züchter die Erstere bevorzugen, tendieren Tierärzte mehr zum Chippen mit einem Transponder. In beiden Fällen erhält das Tier einen identifizierbaren Code.

Allerdings weist eine Tätowierung das Risiko auf, dass die Nummer aufgrund verschiedener Nummernsysteme nicht unbedingt nur einmal vergeben wurde und auch nicht fälschungssicher ist. Erfolgte die Tätowierung nicht am Schenkel, sondern im Ohr könnte ein Dieb auch das Ohr entfernen und kleine Tiere dürfen oft nicht tätowiert werden. Zudem verblassen ältere Tätowierungen meist oder sie sind in dunkleren Hautbereichen schwer erkennbar. Diese Kennzeichnungsart darf nur unter Narkose des Tieres durchgeführt werden, da sie schmerzhaft ist. Ein nicht unwichtiger Aspekt ist die Pflicht zum Chippen bei Reisen in die EU-Länder, so dass dann eine Tätowierung oft nicht mehr ausreicht.

Bei dem Chippen wird dem Tier ein nicht beeinträchtigender Mikrochip, der so genannte Transponder, in den Nacken implantiert. Wo sich der Transponder befinden muss und wie die 15-stellige Codenummer auszusehen hat, wird in den ISO-Standards geregelt. Diese Kennzeichnungsart ist völlig schmerzfrei, fälschungssicher, lebenslang funktionstüchtig, harmlos aber auch kostenpflichtig. Sie garantiert jedoch die weltweite Einmaligkeit jeder Kenn-Nummer, die mithilfe eines entsprechenden Lesegerätes abgefragt werden kann.

Was bringt mir eine Kennzeichnung und Registrierung meines Haustiers

Wurde ein Tier früher oder später mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet, ist noch keine Registrierung in der Transponder- oder Tätowierungsnummerndatenbank erfolgt. Dies wird nicht automatisch durchgeführt, sondern ist vom Tierbesitzer bei TASSO e.V. selber zu veranlassen. Tierarztpraxen beraten jedoch bei der Registrierung und stellen oft auch entsprechende Formulare zur Verfügung.

Die Registrierung ist ein entscheidender Vorgang, damit der Halter eines gekennzeichneten Tiers vom Finder, einem Tierheim oder einem Tierarzt auch tatsächlich über das zentrale Haustierregister gefunden und kontaktiert werden kann. TASSO e.V. hält das Auffinden eines Tierhalters im Verlustfalle des Tieres für eine wichtige Tierschutzmaßnahme und übernimmt daher kostenlos nach Antrag des Tierhalters die Eintragung in das größte Haustierregister Europas, die Kooperation mit anderen Tierregistern in Europa, die Suche nach einem verlorenen Tier, die Rückvermittlung aber auch die Entzifferung einer verblassten Kenn-Nummer sowie die Zuordnung mehrfach vergebener Tätowierungsnummer.

Eine Registrierung bei TASSO e.V. ist kostenlos und bringt keine weiteren Verpflichtungen für den Tierbesitzer mit sich.
Grundsätzlich gibt es nur in wenigen deutschen Bundesländern eine Kennzeichnungspflicht und in ganz Deutschland keine Registrierungsvorschrift. Allerdings besteht ab dem 03. Juli 2011 eine gesetzliche Chipflicht von Frettchen, Hunden und Katzen bei Reisen in ein europäisches Land.

Welche Haustiere kann ich bei TASSO e.V. registrieren lassen

Falls jemand eine Spinne, ein Kamel, einen Affen oder einen Elefanten hat, so ist auch das für die Registrierung bei TASSO e.V. kein Hinderungsgrund. Weiterhin sind Hunde, Katzeen, Frettchen, Nager, Hasenartige, Vögel, Schildkröten, Schlangen, Ziegen, Marder, Tenreks, Schafe, Raubkatzen, Rinder, Krokodile, Schweine, Bären und Echsen gemäß dem Online-Registrierungsformular registrierbar. Die teilweise exotisch anmutenden Auswahltiere ermöglichen die Registrierung von Zootieren.

Leistungen von TASSO e.V.

TASSO e.V. ist eine Tierschutzorganisation und widmet sich vollständig dem Tierschutz. Einer der wichtigsten Ziele ist das professionelle Zuordnen, die Suche und das Zurückbringen von entlaufenen oder gestohlenen Tieren. Auch eine Notrufhotline, die 24 Stunden besetzt ist, versucht, das Leiden des verlorenen Tieres und des Tierhalters zu minimieren. Die Zahlen sprechen für die Erfahrung von TASSO e.V., denn in 2011 konnte dieser Verein über 53.000 vermisste Tiere an ihre Besitzer zurückgeben.

TASSO e.V. gibt Hilfestellung, was man im Verlustfall auf keinen Fall tun sollte, wie man das jeweilige Tier am besten finden oder zurücklocken kann, stellt professionelle Suchmeldungen sowie Suchplakate aus und veröffentlicht diese.

Der Verein sendet dem Tierbesitzer nach der erfolgreichen Registrierung entsprechende Tierausweise und Notrufplaketten für ein Halsband zu.

Zudem sind sie Ansprechpartner für den Tierarzt und sämtliche Interessenten in alle Themen rund um das Haustier, auch per Internet. Die Tierschutzzeitschrift „Der Tiernotruf“ kann kostenlos und unverbindlich abonniert werden.

Weiterhin beschäftigt sich TASSO e.V. mit vielen nationalen und internationalen Themen rund um den Tierschutz und hält die Öffentlichkeit auf dem Laufenden.

Finanziert wird TASSO e.V. über Spenden, denn jeder ihrer Services ist kostenlos.

Anschrift, Kontakt und Online-Registrierungsformular von TASSO e.V.

TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20
65795 Hattersheim
Tel.: 06190 – 93 73 00
Fax: 06190 – 93 74 00
E-Mail: info@tasso.net
Web: Tasso.net

Registrierung alternativ online unter: Tasso.net/online-registrierung.aspx

Die Registrierung kann auch mit einem entsprechenden Formular per Post oder Fax erfolgen.

Quelle

Tasso.net

Was macht eigentlich ein Buchhalter?


Hat ein Buchhalter seinen Ruf als „Korinthenkacker“, „Haarspalter“ oder fantasieloser, unkollegialer „Erbsenzähler“ verdient? Ja und nein.

Die Buchhaltung erfordert viel Genauigkeit und präzises Arbeiten, wozu auch oft das stundenlange Suchen und Klären von Centdifferenzen gehört. Jeder ausgegebene Cent muss genauestens gezählt, dokumentiert und verbucht werden. Somit ist die Bezeichnung „Korinthenkacker“ durchaus zutreffend für gute, genaue und präzise Buchhalter, die ihren Job verstanden haben. Dennoch kann ein in der Buchhaltung tätiger Arbeitnehmer sehr kollegial, verständnisvoll und teamfähig sein. Dies zeigt sich dann insbesondere in den durch enge Abschlusstermine bedingten Nacht- und Wochenendschichten, wenn die Buchhaltungsmitarbeiter gemeinsam mit gerauften Haaren Buchungen analysieren, Differenzen suchen, Salden vergleichen und sich bei den Abschlussarbeiten unterstützen. Zudem ist auch die Zusammenarbeit mit allen Bereichen des Unternehmens erforderlich, denn in der Buchhaltung laufen alle wirtschaftlich sowie finanziell relevanten Ströme zusammen.

Warum wird man Buchhalter

Da stellt sich dann die Frage, warum man solch einen Beruf mit absoluter Zahlengenauigkeit und periodisch notwendigen Überstunden wählt. Die Antwort der Buchhalter ist eindeutig: weil er spannend ist und den besten Überblick über das Unternehmen liefert. Im Rechnungswesen laufen alle Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Zahlungen, Aufwendungen, Erträge, Personalzahlen, Inventarrechnungen, Kontendetails, Planungszahlen, erwartete Kosten oder Verluste im periodischen Vergleich zu Vorjahren oder Vormonaten zusammen. In der Buchhaltung erfährt man eben alles. In kleineren Unternehmen fällt zudem oft die Kostenrechnung an, die ergänzende Auskünfte über die wirtschaftliche Effektivität und Produktivität einzelner betrieblichen Bereiche und Kostenstellen gibt. So kann sich ein Buchhalter sehr schnell und intensiv mit dem arbeitgebenden Unternehmen identifizieren und zugehörig fühlen.

Zudem hat der Buchhalter durchaus Gestaltungsspielräume. Die Gesetze ermöglichen Bilanzgestaltungsmöglichkeiten, die der Buchhalter mit viel Kreativität ausüben und begründen muss. Zu berücksichtigen sind dabei nur die Zielsetzung und die mittelfristigen sowie langfristigen Planungen des Unternehmens, worüber der Buchhalter ebenfalls informiert werden sollte.

Spannend ist in jedem Falle das Ergebnis der periodischen Abschlüsse, die einen messbaren Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens liefern.

Was kann zu den Tätigkeiten eines Buchhalters gehören

Ein Buchhalter arbeitet in den meisten Fällen in der Betriebs- oder Geschäftsbuchhaltung eines Unternehmens. Nahezu jede Firma, unabhängig von der Branche und der Größe, ist zur Erstellung einer Bilanz oder zumindest einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verpflichtet. Kleinere Unternehmen und Betriebe geben die buchhalterischen Tätigkeiten manchmal teilweise oder vollständig an ein Buchführungsbüro oder eine Steuerberaterkanzlei ab. Die restlichen Firmen benötigen mindestens einen Buchhalter.

Dieser Mitarbeiter soll sämtliche Geschäftsvorfälle und Belege bearbeiten, auf rechnerische und sachliche Richtigkeit überprüfen, mit Kontonummern versehen und in das vorhandene Buchhaltungssystem eingeben. Dabei wird es sich vor allem um Eingangsrechnungen, ausgehende Rechnungen vom Unternehmen sowie Kassenein- und -ausgangsquittungen handeln. Dabei sind die steuer- und bilanzrechtlichen Vorschriften und Gesetze zu beachten. Dies umfasst verschiedenste Regelungen, wie ein korrekter Beleg auszusehen hat, die korrekte steuerliche Verbuchung der Mehrwert- und Einkommenssteuer, die Ansetzbarkeit von Kosten im Unternehmen und die gesetzlich zulässige Verteilung von Anschaffungskosten des Anlagevermögens auf kommende Jahre (Abschreibungen). Viele Buchhalter bearbeiten auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Reisekosten und das Mahnwesen. Zudem gehört das Finanzwesen mit dem Zahlungsverkehr und der Sicherung der Zahlungsfähigkeit sowie die Führung der Barkasse zu dem Aufgabengebiet im Rechnungswesen. Weiterhin ist dafür zu sorgen, dass eine Inventur erfolgt und nach gesetzlichen Vorschriften durchgeführt und ausgewertet wird.

Buchhaltung als Grundlage für Firmenentscheidungen und Abschlüssen

Hat der Buchhalter sämtliche wirtschaftlichen Vorgänge gebucht, muss er diese Daten in aufbereiteter und überprüfter Form nun wieder aus dem Computer herausholen, um Abschlüsse für unterschiedliche Rechnungsperioden zu erstellen und der Geschäftsleitung Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für finanzielle Entscheidungen bieten zu können. Dies bleibt jedoch sehr gut ausgebildeten Buchhaltern oder Bilanzbuchhaltern vorbehalten, die die gesetzlichen Bestimmungen für die Abschlussbuchungen und Bewertungen detailliert erlernt haben. Dieser hoch qualifizierte Buchhalter ist dann auch der Ansprechpartner von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Sozialversicherungsprüfern und Steuerprüfern.

Internationale Rechnungslegung bei Konzernzugehörigkeit

Im Rahmen der Globalisierung fällt auch zunehmend die Konzernbuchhaltung in den Aufgabenbereich des Rechnungswesen. Dort müssen börsengelistete Unternehmen sowie Firmen im Konzernverbund mit ausländischen Unternehmen internationale Abschlüsse nach internationalen Standards zusätzlich zu deutschen Abschlüssen erstellen. Somit ist eine internationale Rechnungslegung nach dem IFRS- und US-GAAP-Standard erforderlich.

Kann ich mich als Buchhalter selbstständig machen

Ein Buchhalter kann sich insbesondere durch die Gründung eines Buchhaltungsbüros selbstständig machen. Empfehlenswert ist jedoch der vorherige Besuch von Existenzgründungsseminaren sowie das Einholen von Informationen über Beschränkungen. Denn nach dem Steuerberatungsgesetz sind den deutschen, selbstständigen Buchhaltern einige Tätigkeiten untersagt.

Spezialisierungen

Während ein Buchhalter in kleinen Unternehmen oft viele der oben aufgezählten Aufgabenbereiche übernimmt, wächst mit Zunahme der Betriebsgröße die Aufteilung des Rechnungswesens in einzelne Verantwortungsgebiete.

So wird dann beispielsweise zwischen dem Lohn-, Finanz-, Anlagen-, Kreditoren-, Debitoren-, Bilanz- oder Konzernbuchhalter je nach spezialisiertem Einsatzgebiet unterschieden.

Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen

Da die Berufsbezeichnung „Buchhalter“ in Deutschland nicht geschützt ist, reicht grundsätzlich ein abgeschlossener kaufmännischer Beruf und entsprechendes Interesse, um sich auf eine Buchhaltungsstelle zu bewerben. Eine reelle Chance, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, hat man allerdings erst, wenn Erfahrungen in der Buchhaltungsarbeit und gute Kenntnisse über das Bilanz- und Buchhaltungsrecht oder das Sozialversicherungsrecht nachgewiesen werden können. Dies ist insbesondere durch eine Weiterbildung im Handels- und Steuerrecht oder eine Spezialisierung auf eine der Buchhaltungsbereiche gewährleistet. Strebt man jedoch eine verantwortungsvolle und daher umso interessantere Tätigkeit in der Buchhaltung an, so kommt man an der IHK-Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter kaum vorbei. Auch ein Studium der Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Bachelor im Finanz- und Rechnungswesen oder im Controlling befördert sehr zielsicher auf eine Verantwortungs- und womöglich Leitungsposition in der Buchhaltung. Ebenso gibt es auch spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten, wie zum „IHK-geprüften Bilanzbuchhalter international“.

Lernen bis zur Rente

Wie in nahezu jedem anderen Beruf muss auch in diesem Bereich die Bereitschaft und das Interesse an einer ständigen Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse vorhanden sein. Die Gesetze ändern sich jährlich, neue Regelungen werden bedeutend, wie momentan die E-Bilanz und das Thema Gelangenheitsbestätigung.

Aber wer gerne Neues lernt und offen für Veränderungen ist, der wird als Buchhalter seine Erfüllung und einen spannenden Beruf finden.

Quellen / weitere Informationen

Rechnungswesen-portal.de
Berufenet.arbeitsagentur.de

Wozu gibt es einen Tag der Seltenen Erkrankungen?


Betroffene, die an einer seltenen Erkrankung leiden, müssen nicht nur jahrelange Arztbesuche ertragen, sondern auch die meist langwierige Diagnosestellung.

Der Rare-Disease-Informationstag

Es gibt viele Gedenktage, wie der Internationale Frauentag am 08. März, der Welt-Aids-Tag am 01.12. und der Welttiertag am 04.10. eines Jahres. Da wundert es nicht, dass man den einen oder anderen dieser Tage schlichtweg verpasst. Kürzlich erst stolperte ich über den Tag der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar in diesem Jahr. Mit einem oberflächlichen „Die tun mir leid“ klickte ich die Meldung in der Internetzeitung weg und las mir zur Ablenkung die neuesten Gerüchte über einen derzeitigen Star durch.

Im Fernsehen zuhause stieß ich jedoch wieder auf diesen Tag der Seltenen Erkrankungen, oder auch Rare Disease Day, wie er im Englischen genannt wird. Seit dem Jahr 2008 wird in Kanada und Europa am 29. Februar mit Informationen an die Öffentlichkeit und Aktionen der entsprechenden Interessens- und Selbsthilfeverbände auf die schwierige Situation der Menschen mit einer seltenen Krankheit aufmerksam gemacht. Bezeichnenderweise wurde der 29. Februar ausgewählt, den es nur alle vier Jahre als Schalttag gibt. In den anderen Jahren wird auf den 28. Februar, wie auch in 2013, mit weniger Veranstaltungen ausgewichen.

Beispiele für selten auftretende Erkrankungen

Teils mit Neugier, teils mit Mitleid und teils mit Dankbarkeit, dass ich nicht davon betroffen bin, verfolge ich den Bericht im Fernsehen. Mukoviszidose zählt zu den seltenen vererbbaren Krankheiten. Bei dem Betroffenen befindet sich in den Organen des Körpers nur noch ein zäher Schleim, der die Lunge, das Herz, die Gallenblase und andere Organe beschädigt. Auch eine genetisch bedingte Krankheit, bei der die Betroffenen auf Sonnenlicht mit Tumoren reagieren und daher die Sonne meiden müssen, gehört zu den seltenen Erkrankungen. Weiterhin ist das volkstümlich nicht ganz unbekannte „Greisensyndrom“, bei dem schon Kinder durch eine Veränderung des Erbguts frühzeitig altern und mit Altersbeschwerden zu kämpfen haben, eine dieser nicht oft auftretenden Krankheiten. Auch Symptome, von denen man meistens noch nie gehört hat, wie die Verdickung der Haut und manchmal auch der Organe zu einer so genannten „Elefantenhaut“ werden vorgestellt.

Stiefmütterliche Erforschung von seltenen Erkrankungen

Die Betroffenen der seltenen Störungen gelten als die Waisen in der Medizin, da die Pharmaindustrien aus verständlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein Interesse daran haben, teure Forschungen und Medikamentenentwicklungen für nur einen kleinen Teil der Bevölkerung durchzuführen. Daher werden diese Krankheiten auch Orphan-Krankheiten und die Medikamente Orphan-Arzneimittel genannt, denn „orphan“ bedeutet im Englischen „Waise“.

Tatsächlich gilt eine Krankheit als selten, wenn sie weniger als bei einem von 2.000 Staatsbürgern entdeckt wurde. Aber von diesen vereinzelt auftretenden Störungen gibt es viele, denn in der Welt wurden schon etwa 17.000 seltene Krankheiten entdeckt, davon in Deutschland 5.000 bis 8.000. Sehr viele von ihnen sind durch genetische Defekte, wie Mutationen, verursacht.

Das Leben der Betroffenen von seltenen Krankheiten

Der Betroffene leidet meistens ein Leben lang, auch wenn die Symptome sich erst im Erwachsenenalter manifestieren. Seltene Krankheiten sind oft lebensbedrohend, schränken die Lebensweise stark ein und sind daher sehr ernst zu nehmen.

Ist die Krankheit erst einmal diagnostiziert, hat der Patient schon einen jahrelangen, hoffnungsnehmenden Weg von Arzt zu Arzt und von Krankenhaus zu Krankenhaus hinter sich. Nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für Mediziner ist eine seltene Krankheit das, was sie ist: äußerst selten und wenig erforscht. Auch der Arzt kann bei diesen Leiden oft nicht auf detaillierte Symptomlisten und Zuordnungen zu einer Erkrankung zurückgreifen und tappt daher trotz intensiver Bemühungen im Dunklen. Nicht selten wird ein nicht zuordnungsbares Leiden, wenn zudem die verschriebenen Medikamente nicht helfen, als eine psychosomatische Störung diagnostiziert.

Selbstinitiative mit Unterstützung von professionellen Organisationen

Im Zeitalter des Internets hilft dem Patienten und deren Angehörigen dann leider nur eins: selber aktiv zu werden. Es gibt Organisationen mit Spezialisten, die telefonisch und per Internet oder E-Mail Hilfe und Unterstützung bei seltenen Symptomen und Krankheiten anbieten. Das Portal für Seltene Erkrankungen und Orphan Drugs (Orpha.net) bietet neben einer persönlichen Beratung auch Listen und eine Enzyklopädie über seltene Krankheiten, Krankheitszeichen, Medikamente, klinische Studien, Expertenzentren, Fachleute, Einrichtungen und Selbsthilfeorganisationen an. Auch die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen in Berlin (Achse-online.de) bietet unter anderem eine Beratung der Betroffenen und Angehörigenberatung, Aufklärungsaktionen sowie eine Aufstellung von Selbsthilfeorganisationen an.

Selbsthilfegruppen sind Experten

Selbsthilfegruppen sind sehr wichtige Anlaufstellen für Betroffene und Ärzte bei seltenen Erkrankungen, da sie die Symptomatik und die Leiden sehr detailliert aufarbeiten und darüber informieren können. So können sie bei der Zuordnung der Krankheitszeichen zu einer speziellen Krankheit wertvolle Erfahrungswerte liefern und auch bei der Behandlung Ratschläge erteilen. Auch die Europäische Organisation für seltene Krankheiten (Eurordis.org) bietet ein Netzwerk von Patientengruppen sowie aufklärende Aktionen und Informationen an. Diverse andere Stiftungen wie die Care-vor-Rare-Foundation (Stiftung für Kinder mit seltenen Erkrankungen) und deutsche Kliniken mit Fachzentren für seltene spezielle Erkrankungen (wie das ZSE in Tübingen oder Freiburg) sind Anlaufstellen für Patienten mit unüblichen Krankheiten.

Förderung der Erforschung von seltenen Erkrankungen

Sehr erleichtert höre ich den Moderator in der Fernsehsendung sagen, dass die Erforschung von seltenen Krankheiten und den entsprechenden wirksamen Medikamenten inzwischen über nationale Grenzen hinaus gefördert wird. Die Organisation EURORDIS und die Gesetze einiger Länder setzen sich zudem dafür ein, den Pharmaindustrien wirtschaftlich interessante Anreize zu bieten, um die Medikamentenentwicklung und -produktion für solche Krankheiten zu fördern. Zudem werden viele Grundlagenforschungen von Stiftungen geleistet, was die pharmazeutischen Unternehmen finanziell entlasten sollen. Alle Betroffenen von seltenen Leiden können daher zunehmend aufatmen, denn nicht nur am 29. oder 28. Februar, sondern auch während der restlichen Tage des Jahres wird intensiv daran gearbeitet, dass auch Patienten mit seltenen Krankheiten eine möglichst schnelle Diagnose und vor allem eine wirkungsvolle Behandlung ihrer Erkrankung erhalten.

Quellen / weitere Informationen

Berliner Zeitung: „Gesundheit – Seltene Krankheiten – Sieben Jahre bis zur Diagnose“. URL: www.berliner-zeitung.de/gesundheit/-seltene-krankheiten-sieben-jahre-bis-zur-diagnose,10839396,21956336.html [Stand: 12.03.2013]
Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (Achse) e.V. URL: Achse-online.de [Stand: 12.03.2013]
orphanet, Das Portal für seltene Krankheiten und Orphan Drugs. URL: Orpha.net [Stand: 12.03.2013]
Focus online: „Special – Seltene Krankheiten – Einer von Tausend“. URL: www.focus.de/gesundheit/ratgeber/seltenekrankheiten/ [Stand: 12.03.2013]
EURORDIS, Rare Disease Europe. URL: www.eurordis.org/de [Stand: 12.03.2013]

Kapselhotels: Keine Angst vor engen Räumen oder die Lust auf ein Übernachtungsabenteuer der ganz besonderen Art?

Füße – Lass mich schlafen (c) Rainer Sturm / pixelio.de /
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Es gab sie erst in Japan. Jetzt gibt es sie auch in Moskau, London, Amsterdam, Xi‘an, New York und natürlich auch in Deutschland: die Kapselhotels, die abenteuerlichen Jugendunterkünfte oder wie sie von Klaustrophobiker genannt werden „die Sarghotels“. Die Größe, Farbe, Anordnung sowie Ausstattung variiert stark zwischen den einzelnen Hotels und den jeweiligen Schlafkabinen.

Wer kann sich schon vorstellen, in längs oder quer und übereinander angeordneten „Plastiksärgen“ mit vielleicht hunderten von fremden Mitschläfern, nur getrennt durch eine Plastikwand, „geschützt“ nur mit einem Rollo-Sichtschutz, ruhig und friedlich zu schlafen? Nichts für Klaustrophobiker, es sei denn, er würde sich hier bewusst einer Konfrontationstherapie aussetzen wollen. Und dennoch ist diese Art der Übernachtung nicht nur in Japan sehr beliebt und äußerst bequem.

Das erste Kapselhotel entstand in Osaka (Japan) vor 34 Jahren. Diese skurrile Form des Übernachtungsschließfaches wurde durch den Mangel an preiswerten Übernachtungsmöglichkeiten in Vergnügungsvierteln, Flughäfen und in bahnhofsnahe Stadtgebieten geboren. Somit waren diese ersten Kapselhotels in Japan für Pendler ohne zeitnahen Anschlusszug, Geschäftsleute mit wenig Gepäck und Jugendliche gegründet worden. Weitere Kapselhotels entstanden in Kyoto und Tokio. Inzwischen ist diese Hotelart in Japan stark verbreitet und beliebt. Man findet auf kleinstem Raum alles, was man für eine Übernachtung benötigt. Die Kapseln sind zwei Meter lang, zwischen ein und zwei Meter hoch und haben die Breite eines normalen Bettes. Diese Plastikschlafkisten sind nebeneinander und übereinander untergebracht, sodass teilweise eine bienenwabenähnliche Form entsteht. In manchen Hotels findet man zwanzig Schlafkapseln in anderen Hunderte.  Diese Kaseln haben keine Türen, sondern werden nur mit einem Rollo oder Vorhang verschlossen. Das Sitzen in diesem Miniraum ist möglich, das Liegen soll sogar sehr bequem sein und die Ausstattung mit Fernseher, Spiegel, Notfallknopf, Radio, Leselampe und Wecker komfortabel. Manche der Kapseln sind auch klimatisiert. Gepäckstücke und Kleidung wird in einen abschließbaren Spind oder an der Rezeption abgegeben. Im nach Geschlechtern getrennten Gemeinschaftsbaderaum sind alle erforderlichen Hygieneartikel bereits vorhanden, wie Einwegrasierer, Hausanzug, Hausschuhe, sterilisierter Kamm, Föhn, Creme, Watte, Seife, Badetücher oder Shampoo. Speisen und Getränke können an entsprechenden Automaten im Hotel gezogen werden. In einigen dieser Hotels werden jedoch keine Frauen aufgenommen und die Kapselhotels verweigern tätowierten Männern die Übernachtung. Etwas luxuriöser mit verstellbaren Härtegraden der Matratzen ist das „Hotel 9h“ in Kyoto. Die Preise bewegen sich zwischen 25 und 50 EURO pro Nacht.

Wenn man in Japan in einem Mehrkapselhotel mit nur einem Sichtschutz übernachten möchte, sollte man jedoch die Ohrstöpsel nicht vergessen, denn die dünnen Plastikwände lassen jedes Geräusch durch. Auch oder gerade, weil die Privatsphäre in solch einer Schlafzelle nur im geringen Maße gewährleistet werden kann, ist das Übernachten in einer kleinen Schlafkapsel durchaus ein lohnenswertes, geselliges und gemütliches Abenteuer und die beste Möglichkeit, mit den freundlichen Japanern ins Gespräch zu kommen.

Hochtechnologisierte, schicke Schlafboxen, inspiriert von den Japanern, gibt es in London an den Flughäfen Heathrow und Gatwick, um den Fluggästen lange Wartezeiten an Flüge zu erleichtern. Diese größeren Kapselzimmer sind mit Duschen, WLAN, Betten, Fernsehen und Schreibtischen ausgestattet.

Ähnliche luxuriöse, futuristisch-anmutende Schlafkapseln befinden sich am New Yorker Times Square (300,00 EUR pro Nacht für einen Last-Minute-Bucher) und im Flughafen Schiphol in Amsterdam. Diese Schlaf- und Duschgelegenheiten sind stündlich buchbar.

In der chinesischen Stadt Xi‘an befindet sich ebenfalls ein Kapselhotel, das Xi’an Youth Capsule Hotel“ mit 95 wabenmäßig eingerichteten Schlafzellen. Sie sind jeweils zusätzlich mit einem kleinen Tresor und einem Feuerlöscher ausgerüstet. Bemerkenswert ist der geringe Preis von 8,60 bis 9,30 EUR pro Übernachtung.

Auch der Moskauer Flughafen bietet Fluggästen 50 kleine schalldichte Schlafkapseln ohne Duschen im „Sleepbox Hotel“ für etwa 30 bis 40 EUR pro Nacht an. Diese Schlafboxen können teilweise auch mehrere Person beherbergen. Der Luxus beschränkt sich dabei auf die Betten, eine Lampe, ein Schrank und ein Tisch.

Das bisher einzige, wenn auch bewährte, Kapselhotel in Deutschland befindet sich im Münchener Flughafen. Diese fensterlosen „Napcabs“ stehen im Terminal 2, Level 04 und Level 05. Die Kosten variieren zwischen 15,00 EUR für die ersten 15 Minuten und 60 EUR für eine nächtliche Übernachtung. Diese Kapselräume sind mit Tisch, Bett sowie Multimedia-Station mit einer Anzeige der baldigen Abflüge ausgestattet.

Im Gegensatz zu den Kapselhotels außerhalb von Japan, bietet das Kapselhotel in Tokio Shinjuku 510 auch längerfristige Kapselübernachtungen an. Ein Drittel der vorhandenen 300 Schlafächer werden monatlich mit einer Art Mengenrabatt vermietet. Aufgrund der steigenden Arbeitslosenratein Japan und der hohen Wohnungspreise in Tokio haben Obdachlose mit einer Sondererlaubnis die Möglichkeit erhalten, diese Übernachtungskapsel als festen Wohnsitz anzumelden. Ein fester Wohnsitz ist eine zwingende Voraussetzung für eine Jobbewerbung und daher das Sprungbrett dieser Leute, sich wieder aktiv um eine bessere Zukunft kümmern zu kommen.

Somit ist ein Kapselhotel nicht nur etwas für Reisende, die ein Abenteuer suchen oder nicht viel für ihr Hotelzimmer ausgeben wollen, sondern auch für manche Japaner ein Start ins neue Leben.

Kontrovers diskutiert in Deutschland: das Alkoholschloss für Alkoholsünder im Straßenverkehr.

Zündschlüssel mit Schlüsselanhänger –
Download Original (c) Bastian Scheefe /
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Gemäß der Statistik „Alkoholunfälle mit Personenschaden 2001-2011“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. in Bonn (Quelle: DVR.de) sind allein im Jahr 2011 15.898 Unfälle auf Alkoholfahrten zurückzuführen. Auch wenn die alkoholverursachten Unfälle seit 2000 um ca. 42% sanken, sind 400 Tote und 5.515 Schwerverletzte in 2011 ein zu hoher Preis, um Milde für alkoholisierte Autofahrer walten zu lassen.

Aber trinkt nicht nicht jeder von uns mal ab und zu gerne ein Glas Bier oder stößt höflich auf einen Geburtstag mit Sekt an, obwohl man etwas später in sein Auto steigt und nachhause fährt? Ein „Nein danke. Ich muss noch Auto fahren!“, wird immer noch gerne belächelt, als unhöflich oder als elegante Ausrede für einen trockenen Trinker gewertet. Zudem kann ich absolut nicht abschätzen, wann ich die gesetzlich geduldete Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut erreicht oder sogar überschritten habe.

Da ich mit dieser Unfähigkeit offensichtlich nicht alleine stehe, hat nach Finnland, Schweden und Belgien auch Holland die Alkoholsünder ab Mai 2011 einer strengen Kontrolle unterworfen: dem Alkoholschloss „Alcolock“. Dies ist ein Messgerät, das den Alkoholgehalt im Atem misst, verknüpft mit einer Wegfahrsperre. Die Alkoholsperre wird Pflicht für alkoholisierte Autofahrer mit mehr als 1,3 Promille, was je nach individueller Verfassung ungefähr 1,5 Liter bis 2,5 Liter Bier entsprechen. Wer sein Auto mit einer zu hohen Promillezahl im Blut durch den Straßenverkehr steuert und dabei erwischt wird, darf zwischen zwei Alternativen wählen, die ihn dann zwangsweise von weiteren Trunkenheitsfahrten abhalten sollen: Abgabe des Führerscheins für fünf Jahre oder die Montage eines Alkoholschloss.

Sofern von der Alternative des Alkoholschlosses Gebrauch gemacht wird, darf der Alkoholsünder erst nach frühestens zwei Jahren des nüchternen Fahrens sein Auto wieder ohne dieses Atemmessgerät steuern. Obendrauf kommt dann allerdings noch eine empfindliche Geldbuße unter Anrechnung des Preises des Alkoholschlosses oder sogar die Haftstrafe hinzu. Die Miete des Alcoslots in Höhe von ungefähr 100,00 EUR / Monat sowie die damit zwangsweise verbundene zweijährige Gruppentherapie für etwa 1.000,00 EUR muss vom Verkehrssünder bezahlt werden können. Der Kaufpreis dieses Schlosses variiert je nach Ausführung zwischen 1.000,00 EUR und 2.000,00 EUR.

Die Funktionsweise des getesteten Alkoholschlosses ist einfach: Der Motor springt nur an, wenn der Fahrer in den Alkoholsensor des Gerätes gepustet hat und sein Atem weniger als 0,2 Promille aufweist. Während des Autofahrens wird der Fahrer dreimal pro Stunde zum erneuten Pusten aufgefordert. Kommt der Fahrer dieser Aufforderung nicht innerhalb von 15 Minuten nach oder versucht mit einem höheren Promillegehalt das Auto zu starten, wird dies an die niederländische Führerscheinbehörde gemeldet. Der bestrafte Alkoholsünder darf zudem mit keinem anderen Auto mehr fahren, was auch in dem Führerschein vermerkt und kontrolliert wird. Das Hereinblasen in den Alcoslot während der Fahrt wird teilweise jedoch als ablenkend und unfallbegünstigend empfunden.

Täuschungsversuche, die das Führen eines Leihwagens oder das Pusten durch eine andere nüchterne Person umfasst, sind durch die Kontrollen während der Fahrt erheblich erschwert, aber nicht unmöglich. Der Alkoholsensor lässt sich auch durch andere Maßnahmen nicht so leicht überlisten: der eingepustete Atem muss frisch ausgeatmet, menschlich, warm und feucht sein. Ein Atem, der beispielsweise aus eine Sauerstoff-Flasche oder einem Luftballon kommt, wird diese Wegfahrsperre nicht akzeptieren.

Dieses Alkoholschloss-System soll die Gefahr eines Rückfalls des Verurteilten mindern, was Erfahrungen in anderen Ländern bereits bestätigten. Der ehemalige Alkoholsünder lernt, dass ein Fahren nur im nüchtern Zustand gestattet ist. Hinzu kommt die zweijährige Gruppentherapie, in der er den gefahrlosen Umgang mit Alkohol trainieren kann. Zudem kann es beruflich sehr wichtig oder sogar grundlegend für den ertappten Alkoholsünder sein, den Führerschein nicht für fünf Jahre zu verlieren. Durch die Möglichkeit, ein mit dem Alkoholschloss ausgestatteten Wagen zu benutzen, wird das Risiko des Fahrens ohne Führerschein vermindert. Das grundlegende Ziel dieser Zwangsmaßnahme ist die drastische Reduzierung der Anzahl der Unfallopfer im Straßenverkehr durch Alkoholfahrer.

Auch in Deutschland dachte die Regierung über die Einführung solcher Alkoholschlösser nach. Bei Einbau dieser Kontrolle könnten die Punkte in Flensburg dann schneller abgebaut werden. Bis heute ist der Einbau von Alkoholfahrsperren in Deutschland freiwillig und seine zwangsweise Einführung nicht zuletzt wegen der hohen Installationskosten nicht geplant.